Kleingeflügel darf wieder aus dem Stall, Aufstallpflicht für größere Bestände bleibt bestehen

Kleingeflügel darf wieder aus dem Stall, Aufstallpflicht für größere Bestände bleibt bestehen
Kleingeflügel darf wieder aus dem Stall, Aufstallpflicht für größere Bestände bleibt bestehen

Seit Sonntag, 14. Dezember, dürfen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere in Haltungen mit bis zu 50 Tieren wieder ins Freie lassen. Für größere Bestände gilt die bisherige Aufstallpflicht weiter. Die Landesbehörde begründet die Lockerung mit dem vorübergehenden Rückgang des Vogelzugs, warnt aber zugleich, dass das Risiko einer Einschleppung des Erregers nach wie vor hoch sei.

Lockerung richtet sich an Kleinsthaltungen

Die Maßnahme betrifft ausschließlich Haltungen mit maximal 50 Tieren. Diese Kleinsthaltungen können ihren Geflügelbestand wieder ohne Stallpflicht ins Freie führen. Hintergrund ist, dass der saisonale Vogelzug weitgehend ausgesetzt ist und damit die unmittelbare Gefahr durch durchziehende Wildvögel gesunken sei. Gleichzeitig hat die Behörde darauf hingewiesen, dass bereits inheimische Vogelpopulationen von der Erkrankung betroffen und Vögel verendet aufgefunden worden sind, weshalb Vorsicht geboten bleibt.

Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen und Verbote bleiben

Unabhängig von der Stallregelung müssen alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiterhin erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen. Das gilt laut Mitteilung für Bestände beliebiger Größe. Zudem bleiben Veranstaltungen mit Geflügel sowie das Verbringen und die Abgabe im Reisegewerbe untersagt. Für größere Haltungen besteht vorerst weiterhin eine allgemeine Aufstallpflicht, um das Risiko eines Erregereintrags in größere Bestände zu reduzieren.

Praktische Hinweise für die Öffentlichkeit

Die Behörden nennen außerdem Verhaltenshinweise für die Öffentlichkeit. Tote Wildvögel und Wasservögel sollen weiterhin beim zuständigen Amt für Veterinärwesen gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten könne die Leitstelle der Feuerwehr kontaktiert werden. Für Hundehalterinnen und Hundehalter gibt es ebenfalls Erleichterungen: Am Rheinufer ist das Ableinen wieder erlaubt, sofern keine lokalen Regelungen entgegenstehen. So gilt auf der Schiersteiner Aue weiter Leinenpflicht wegen der Afrikanischen Schweinepest.

Die Landesbehörde betont, dass die Lage beobachtet werde und weitere Anpassungen der Schutzmaßnahmen möglich sind, sollte sich das Infektionsgeschehen ändern.

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