
Die Landeshauptstadt Wiesbaden warnt davor, Eisflächen wie zugefrorene Teiche, Flüsse und Häfen zu betreten. Trotz anhaltender Minustemperaturen können Eisdecken dünn und brüchig sein. Besonders auf der Eisfläche im Schiersteiner Hafen bestehe aktuell ein erhöhtes Einbruchsrisiko, teilt die Stadt mit.
Gefahr durch Unterkühlung und Ertrinken
Betretendes Eis kann unter dem Gewicht von Menschen reißen. Gelingt es Eingebrochenen nicht, sich schnell aus dem eiskalten Wasser zu befreien, führt der rasche Kraftverlust zu Unterkühlung. In vielen Fällen kommt es innerhalb weniger Minuten zu einer lebensbedrohlichen Situation. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Gefahr für alle zugefrorenen Flüsse, Bäche und Weiher im Stadtgebiet gilt. Eltern sollten ihre Kinder über die Risiken aufklären und vom Betreten der Eisflächen abhalten.
Verhalten im Notfall
Kommt es zu einem Unfall, ist schnelles und umsichtiges Handeln entscheidend. Zunächst sollte umgehend der Notruf 112 abgesetzt werden. Hilfreich für die Rettungskräfte sind dabei präzise Angaben zum Aufenthaltsort und zur Anfahrtsbeschreibung.
Helferinnen und Helfer sollen ihre eigene Sicherheit priorisieren. Ein zu enger Zugang zur Einbruchstelle kann dazu führen, dass auch die rettende Person ins Eis einbricht. Empfohlen wird, einen sicheren Abstand einzuhalten und dem Eingebrochenen Gegenstände zuzuschieben, mit denen sich die Person ans Ufer ziehen kann. Geeignete Hilfsmittel sind zum Beispiel eine Stange, ein Brett, ein Rettungsring, ein Seil oder ein dicker Ast.
Ist die Person aus dem Wasser, muss sie vor weiterer Auskühlung geschützt werden. In jedem Fall ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, um mögliche Folgen der Unterkühlung oder anderer Verletzungen zu beurteilen.
Besondere Hinweise für die Bevölkerung
Die Stadt betont, dass auch bei scheinbar stabiler Oberfläche Gefahren bestehen. Es gibt keine verlässliche Möglichkeit für Laien, die Tragfähigkeit von Eis sicher zu beurteilen. Deshalb gilt die Empfehlung, Eisflächen grundsätzlich nicht zu betreten und Warnhinweise der Behörden zu beachten.

