
Seit dem 6. Februar gilt in der Susannastraße in Igstadt Tempo 30. Die Verkehrsbehörde der Stadt Wiesbaden setzte damit einen Beschluss um, den der Ortsbeirat zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm angeregt hatte. Grundlage der Entscheidung waren rechtliche Prüfungen und Lärmberechnungen des Umweltamts.
Aussagen der Stadt
Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärte, die Maßnahme sei nach einer rechtlichen Prüfung möglich gemacht worden. „Damit schützen wir die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner“, sagte Kowol. Er betonte zudem: „Dort, wo Menschen wohnen, leben und schlafen, haben sie ein Recht auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld.“
Grundlage der Entscheidung
Nach Angaben der Stadt bestätigten umfangreiche Lärmberechnungen des Umweltamts, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren entsprechen, die Notwendigkeit, die Höchstgeschwindigkeit in der Susannastraße auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren. Die Stadt verwies darauf, dass sie Menschen vor Lärm schütze, „wo immer die Grenzwerte überschritten sind“.
Weitere geplante Tempo 30-Regelungen
Wiesbaden kündigte an, in mehreren Ortsteilen weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbebauung demnächst umzusetzen. Betroffen sind unter anderem: Bierstadt, Nauroder Straße B455 Hausnummern 59 bis 132; Erbenheim, Barbarossastraße und Wandersmannstraße Hausnummern 38 bis 54; Biebrich, Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße; Kastel, Wiesbadener Straße; Westend und Bleichstraße, Zietenring; Südost, Frankfurter Straße 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40; sowie die Erich-Ollenhauer-Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis Willi-Werner-Straße.
Prüfungen in Wohngebieten und vor Einrichtungen
Unabhängig von den genannten Maßnahmen werden Tempo-30-Zonen in Wohngebieten sowie Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten geprüft. Die Stadt erklärte, diese Regelungen würden dort umgesetzt, wo Ortsbeiräte entsprechende Wünsche vorbringen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

