
Das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein hat kurz vor dem Jahreswechsel daran erinnert, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt ist und ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet bleibt. Die Verwaltung weist zugleich auf ein umfassendes Platzverbot in Teilen der Stadt hin und gibt Sicherheitshinweise für die Silvesternacht.
Erlaubte Zeiten und Altersbeschränkung
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nach den Angaben der Stadt nur an zwei Tagen eingesetzt werden. Die Nutzung ist nur von Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind. Das Ordnungsamt macht damit geltendes Recht für die Datenschutzsaison explizit zum Jahreswechsel aufmerksam.
Konkrete Verbotszonen in der Stadt
Das Abbrennen ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder und Altersheimen verboten. Ebenfalls untersagt ist das Zünden in besonders brandempfindlichen Bereichen wie der Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern. Konkret gilt das Verbot für den Altstadtbereich der Kernstadt.
In Erbach umfasst das Verbot die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie die Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim reicht die Sperrzone ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Ende am Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal ist der Bereich des Lindenplatzes betroffen.
Sicherheitsmaßnahmen und Appell des Bürgermeisters
Hinter den Einschränkungen steht nach Angaben der Stadt ein konkreter Vorfall: In der Vergangenheit hatte ein fehlgeleiteter Feuerwerkskörper in der Eltviller Altstadt einen Großbrand mit erheblichem Sachschaden ausgelöst. Vor diesem Hintergrund bittet Bürgermeister Patrick Kunkel Bürger und Gäste, Raketen und Effektartikel im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzuschießen und die Flugrichtung aus Sicherheitsgründen in Richtung Rhein zu wählen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu beachten, von pyrotechnischen Erzeugnissen mit reiner Knallwirkung wie Böllern und Kanonenschlägen abzusehen und den anfallenden Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Zudem wird gebeten, bestehende Halte und Parkverbote einzuhalten, damit Zufahrts und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben.

