Wiesbaden erlaubt wieder Auslauf für Geflügel nach Beruhigung der Vogelgrippelage

Wiesbaden erlaubt wieder Auslauf für Geflügel nach Beruhigung der Vogelgrippelage
Wiesbaden erlaubt wieder Auslauf für Geflügel nach Beruhigung der Vogelgrippelage

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel mit Wirkung zum 18. Januar 2026 aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom 17. Januar können nach Angaben der Stadt nun auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Die Entscheidung folge dem rückläufigen Seuchengeschehen und orientiere sich an dem Vorgehen anderer hessischer Kreise.

Aufhebung schrittweise vollzogen

Kleinere Geflügelhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren waren bereits im Dezember 2025 von der strengen Stallpflicht ausgenommen worden. Die neue Verfügung erweitert diese Lockerung auf alle Bestände. Zuständig für die Maßnahme ist die Landeshauptstadt Wiesbaden, die das Ende der angeordneten Innenhaltung per Allgemeinverfügung geregelt hat.

Vorgaben zur Biosicherheit bleiben

Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht betont die Stadt, dass weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind. Diese würden das Risiko eines Erregereintrags verringern. Konkret nennt die Stadt unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Geräten und Betriebsmitteln.

Informationen für Geflügelhalter

Die detaillierten Anforderungen und Hinweise zur Tierseuchenüberwachung stellt die Stadtverwaltung online bereit. Die Informationen sind nach Angaben der Landeshauptstadt unter der Adresse www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe abrufbar.

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