Waldbrandstufe 5 in Wiesbaden: Grillverbot auf städtischen Plätzen bleibt in Kraft

Waldbrandstufe 5 in Wiesbaden: Grillverbot auf städtischen Plätzen bleibt in Kraft
Waldbrandstufe 5 in Wiesbaden: Grillverbot auf städtischen Plätzen bleibt in Kraft

Wegen anhaltender Hitze und ausbleibender Niederschläge hat Wiesbaden die Waldbrandwarnstufe auf die höchste Stufe erhöht. Die Nachbarstadt Taunusstein orientiert sich an dieser Einstufung. Als Folge bleibt das Entfachen von Feuer auf allen städtischen Grillplätzen untersagt.

Aktuelle Lage und Hinweis auf jüngsten Brand

Die Gefahrenbewertung beruht auf anhaltender Trockenheit und der derzeitigen Wetterlage. Die Relevanz der Einstufung wurde durch einen Waldbrand am Mittwoch, 5. August, sichtbar. Der Brand ereignete sich im Bereich zwischen Bad Schwalbach-Hettenhain und Taunusstein-Seitzenhahn und verdeutlicht, wie schnell aus Trockenheit eine konkrete Gefahr entstehen kann.

Regelungen für Grillplätze und Gartenparzellen

Das Grillen und das Entfachen von Feuer sind auf den drei städtischen Grillplätzen weiterhin verboten. Betroffen sind die Flächen Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, der Grillplatz Hambach und der Grillplatz Im Maisel in Neuhof. Diese Plätze können nach vorheriger Reservierung für Aufenthalte ohne offenes Feuer genutzt werden. Die Ordnungspolizei führt regelmäßige Kontrollen durch.

Für Gaststätten und Kleingärten in unmittelbarer Waldrandnähe gelten darüber hinaus verschärfte Beschränkungen. Auf Grundstücken, die höchstens 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, sind das Entzünden von Feuer, das Abbrennen von Pyrotechnik und das Verbrennen von Schnittgut untersagt.

Landesweite Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen

Das Hessische Forstministerium hat Anfang August die Alarmstufe A für die Forstverwaltung in ganz Hessen ausgerufen. Laut Ministerium führten örtliche Niederschläge bislang nicht zu einer nachhaltigen Entspannung der Lage. Seit Jahresbeginn wurden in Hessen etwa 100 Waldbrände mit einer Gesamtfläche von rund 165 000 Quadratmetern registriert. Besonders gefährdete Waldbereiche werden verstärkt überwacht, die Forstverwaltung sichert ihre technische Einsatzbereitschaft und intensiviert die Abstimmung mit örtlichen Brandschutzdienststellen.

Zum Schutz des Waldes gilt ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald. Zufahrtswege sind freizuhalten, Fahrzeuge sollen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder Feuer bemerkt, wird gebeten, sofort den Notruf 112 zu informieren. Die Stadt hält die Bevölkerung über die Entwicklung der Waldbrandlage auf dem Laufenden.

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